Armin Meiwes

Zurück auf die Liste von allen Leuten

Armin Meiwes

Wer ist er:

Armin Meiwes ist ein deutscher Straftäter. Er wurde aufgrund der Tötung eines Menschen (Bernd Jürgen Armando Brandes) und der späteren Verspeisung von Teilen der Leiche als ‚Kannibale von Rotenburg‘ bekannt.

Geboren / Gestorben: 1. Dezember 1961 / noch lebt

Was hat mit Rammstein zusammen:

Die Songs ‚Mein Teil‘ von Rammstein, ‚The Wustenfeld Man Eater‘ des Death-Metal Trios Macabre, ‚Abendmahl‘ der thüringer Metalband Macbeth, sowie ‚Der Kannibale von Rotenburg‘ von Vicki Vomit verarbeiten die Geschichte musikalisch (und im Falle Rammsteins auch filmisch im zugehörigen Videoclip).

Biographie:

Meiwes verpflichtete sich als Soldat auf Zeit und schloss seinen Dienst mit dem Rang Oberfeldwebel nach zwölf Jahren offenbar ohne nennenswerte Probleme ab, da er im Anschluss noch für die Raiffeisenbank tätig sein konnte.

Seit 1999 versuchte er per Internet, Kontakt zu Menschen aufzunehmen, die kannibalistische Neigungen zeigen.

Nachdem Meiwes im Internet nach jungen Männern suchte, kam im Februar 2001 der Kontakt zwischen Meiwes und dem damals 43-jährigen Diplom-Ingenieur Bernd Jürgen Armando Brandes, der bis zuletzt in leitender Position bei der Siemens AG in Berlin angestellt war, und der bereits in dem dortigen Prostituierten-Milieu durch Wünsche nach Verstümmelung auffiel, zustande. Am 9. März 2001 trafen sich Meiwes und der etwa vier Jahre ältere Brandes. Meiwes gab in einem Gerichtsverfahren an, Brandes hätte in das Abtrennen des äußeren Teiles seines Penis, in das anschließende, gemeinsame Verspeisen desselben durch beide, in die darauf folgende Tötung Brandes und in das vollständige Verspeisen durch Meiwes eingewilligt. Meiwes ließ nie Zweifel an diesem Ablauf aufkommen, die Vorgänge wurden filmisch dokumentiert. Auf die Spur Meiwes kam die Polizei durch den Hinweis eines Studenten aus Innsbruck, der auf eine erneute Kontaktanzeige dieser Art aufmerksam wurde.

Vor Gericht argumentierte die Verteidigung, dass die Bereitwilligkeit des Opfers keine Verurteilung Meiwes wegen Mordes rechtfertige und plädierte auf Tötung auf Verlangen.

Armin Meiwes wurde 2004 vom Landgericht Kassel wegen Totschlags an Brandes zu 8 1/2 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht befand Meiwes für schuldfähig und stufte sein Opfer als testierunfähig ein. Insofern sei es schuldhaft gewesen, dessen Tötungsverlangen nachzukommen.

Am 22. April 2005 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies den Fall mit folgender Begründung an das Landgericht Frankfurt am Main zur Neuverhandlung: ‚Die Verurteilung nur wegen Totschlags und nicht wegen Mordes hält rechtlicher Überprüfung nicht stand‘. Die Hauptverhandlung vor der 21. Strafkammer des Schwurgerichts begann am 12. Januar 2006, am 9. Mai 2006 wurde Meiwes zu lebenslanger Haft wegen Mordes und Störung der Totenruhe (die das Verzehren eines Toten nach Auffassung des Gerichtes darstellt) verurteilt.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein